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Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist neben der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung für jede Privatperson. Dennoch ist Sie im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene.
Nach § 823 (Satz 1 BGB) sind Sie und Ihre Familienangehörigen verpflichtet für Schäden, die Sie anderen zufügen, Schadenersatz zu leisten. Sie haften mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigem kompletten Vermögen, Haus- und Grundbesitz, Lohn und Einkommen in unbegrenzter Höhe bis zu einer Dauer von 30 Jahren.
Diese Schäden deckt eine Privathaftpflichtversicherung bis zu der vereinbarten Versicherungssumme ab. Darüber hin-ausgehende Schadensummen müssen Sie trotz Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung selbst zahlen. Daher ist es empfehlenswert möglichst hohe Versicherungssummen abzuschließen. Die Versicherungssummen sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und reichen bis zu einer Höhe von teilweise 75 Millionen Euro und Höher. Die Prämiendifferenz zwischen den einzelnen Versicherungssummen ist meistens gering. Dieses spiegelt die Tatsache wie-der, dass es nur wenige Schadenfälle gibt, bei denen sehr hohe Ersatzansprüche gezahlt werden müssen.
Formeller ausgedrückt: Unter Haftpflicht versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat. Die jeweiligen Tatbestände, die eine Schadenersatzpflicht auslösen, sind u.a. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
Die private Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche (auch vor Gericht) ab und stellt Sie bei berechtigten gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, im Rahmen der Deckungs-summen und Bedingungen frei. Insoweit gewährt die private Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
Bei der Auswahl zur „richtigen“ privaten Haftpflichtversicherung kommt es entscheidend auf die Versicherungsbedingungen und Klauseln an. Hier gibt es eine Menge an Mindestkriterien, die für einen guten Vertrag entscheidend sind. Um eine optimale Absicherung bei einem Haftpflichtschaden zu erzielen, müssen die aktuellen Bedingungen der Versicherer genau verglichen werden.
Einige Versicherer zahlen auch für Schäden, die normalerweise nicht versichert sind und das sogar ohne Aufpreis.
Diese Tarife sind von uns gemäß einem sehr guten Beitragsverhältnis zu einem sehr hohen Leistungsniveau ausgewählt worden.
Beispiel: Versicherungssumme 10 Mio. / ohne Selbstbeteiligung
Familie: ab € 4,30 mtl.
Single: ab € 3,22 mtl.
Senioren: ab € 2,57 mtl.
Single Senioren: ab € 2,26 mtl.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Beispielen um provisionsfreie Nettotarife* handelt, die Sie als Mitglied der verbraucherberatungsstelle für versicherungen e.v.® abschließen können. Es erfolgt keine Vermittlung über uns, wir stellen lediglich den Kontakt zum entsprechenden Versicherer her, der uns gegenüber bestätigt hat, Ihnen Zugang zu diesen Tarifen ohne zwischengeschalteten Vermittler zu ermöglichen. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Auswahl des passenden Angebotes und der Vertragsaufnahme behilflich.
Hausratversicherung
Je nach Tarif Leistet die Hausratversicherung bei Schäden an Ihrem Hausrat durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruchdiebstahl. Gegen Zusatzbeitrag auch bei Elementarschäden und Glasbruch.
Die Hausratversicherung ersetzt Ihre Sachwerte bei Schäden durch Feuer (z.B. durch (Blitzschlag, Brand, Explosion), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Sturm ab Windstärke acht und Hagel. Bei den meisten Versicherern gegen Beitragszuschlag zu versichern sind Überspannungsschäden, Elementarschäden, Fahrraddiebstahl. Zusätzlich ist eine Versicherung gegen Glasbruchschäden und Cerankochfeld versicherbar.
Zum Hausrat gehören alle Sachen die im Haushalt zur Einrichtung (z.B. Möbel), zum Gebrauch (z.B. Kleidung oder Haushaltsgeräte) oder zum Verbrauch (z.B. Lebensmittel) dienen und Freizeitgegenstände wie Surfbretter, Schlauch-boote, Campingausrüstungen. Zu den versicherten Sachen zählen auch Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Antiquitäten etc. die zumeist mit einer Höchstentschädigungsgrenze versichert sind. Zum Hausrat gehören auch fest in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
Durch einen Versicherungsfall entstehen nicht nur Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der vom Schaden betroffenen Sachen. Darüber hinaus können besonders bei größeren Schäden weitere Kosten anfallen. Der Umfang der übernommenen Kosten ist je nach Angebot unterschiedlich.
Bei der Auswahl zur „richtigen“ Hausratversicherung kommt es entscheidend auf die Versicherungsbedingungen und Klauseln an. Hier gibt es eine Menge an Mindestkriterien, die für einen guten Vertrag entscheidend sind. Um eine optimale Absicherung bei einem Haftpflichtschaden zu erzielen, müssen die aktuellen Bedingungen der Versicherer genau verglichen werden.
Einige Versicherer zahlen auch für Schäden, die normalerweise nicht versichert sind und das sogar ohne Aufpreis.
Diese Tarife sind von uns gemäß einem sehr guten Beitragsverhältnis zu einem sehr hohen Leistungsniveau ausgewählt worden.
Beispiel: Wohnung 50m² / Versicherungssumme € 30.000,- / ohne Selbstbeteiligung
Tarifzone 1: ab € 2,05 mtl.
Tarifzone 2: ab € 2,71 mtl.
Tarifzone 3: ab € 2,98 mtl.
Tarifzone 4: ab € 3,64 mtl.
Tarifzone 5: ab € 4,63 mtl.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Beispielen um provisionsfreie Nettotarife* handelt, die Sie als Mitglied der verbraucherberatungsstelle für versicherungen e.v.® abschließen können. Es erfolgt keine Vermittlung über uns, wir stellen lediglich den Kontakt zum entsprechenden Versicherer her, der uns gegenüber bestätigt hat, Ihnen Zugang zu diesen Tarifen ohne zwischengeschalteten Vermittler zu ermöglichen. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Auswahl des passenden Angebotes und der Vertragsaufnahme behilflich.
Rechtsschutzversicherung
Je nach Tarif Leistet die Hausratversicherung bei Schäden an Ihrem Hausrat durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruchdiebstahl. Gegen Zusatzbeitrag auch bei Elementarschäden und Glasbruch.
Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen dritter, zahlt (unter Berücksichtigung der Anspruchsart) die private- bzw. KFZ Haftpflichtversicherung (sofern vorhanden). Die Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche (auch vor Gericht) ab und stellt den Versicherungsnehmer bei berechtigten gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, die gegen diesen erhoben werden, im Rahmen der Deckungssummen und Bedingungen frei. Insoweit gewährt die private- bzw. KFZ Haftpflichtversicherung in gewissem Rahmen auch Rechtsschutz.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Personen, um in einem Rechtsstreit eine Chancengleichheit vor Gericht oder außergerichtlich zu erhalten. Versichert sind die Kosten eines Rechtsstreitfalls maximal nur bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.
Bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles, leistet der Versicherer die Übernahme der entstehenden Kosten, sofern der Leistungsbereich versichert ist, damit der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Aus den Allgemeinen Bedingungen und Klauseln der Rechtsschutzversicherer sind die Ausschlüsse und der Leistungsumfang sowie die jeweils zusätzlich vereinbarten Klauseln zu ersehen.
Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn der Anlass des Rechtsstreits innerhalb der Wartezeit liegt. Es genügt bereits die Behauptung eines Verstoßes innerhalb der Wartezeiten des Rechtsstreitgegners. Auch besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes liegt, den Verstoß ausgelöst hat. Hier kommt es darauf an, dass die Willenserklärung oder Rechtshandlung, die selbst keinen Rechtsverstoß darstellen muss geeignet ist, einen solchen Verstoß auszulösen. Willenserklärung ist definiert als eine Handlung, die auf eine Rechtsfolge abzielt. Eine Rechtshandlung muss nicht auf eine Rechtsfolge gerichtet sein, das Gesetz knüpft unabhängig vom Willen des Handelnden an die Vornahme einer Handlung eine Rechtsfolge. Dies ist z.B. bei einer Mahnung, Fristsetzung oder Anzeige der Fall.
Bestimmte Leistungen sind laut den ARB (Versicherungsbedingungen) nicht versichert. Endlose Listen mit Leistungsausschlüssen, verpackt in ein höchst kompliziertes Geflecht aus Paragraphen und Klauseln, erschweren den Durchblick, was nun versichert ist und was nicht.
Die Rechtsschutzversicherung ähnelt einem „Baukastenprinzip“.
Durch die Kombination mehrerer Einzeltarife können sich Beitragsvorteile gegenüber einem Abschluss von einzelnen Rechtsbereichen ergeben.
Die Höhe der Versicherungssummen ist je nach Angebot unterschiedlich. Es werden u.a. Versicherungssummen je Rechtsschutzfall in Höhe von € 100.000, € 200.000, € 250.000, € 300.000, € 500.000 oder unbegrenzt (Empfehlung) angeboten.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lassen sich die Versicherungsbeiträge reduzieren. Angeboten werden Selbstbeteiligungen entweder als Festbetrag zwischen € 50,- und € 2.000,- je Rechtsschutzfall oder als prozentualer Betrag (mit einer maximal festgesetzten Höhe) von der Versicherungsleistung.
Zum Hausrat gehören alle Sachen die im Haushalt zur Einrichtung (z.B. Möbel), zum Gebrauch (z.B. Kleidung oder Haushaltsgeräte) oder zum Verbrauch (z.B. Lebensmittel) dienen und Freizeitgegenstände wie Surfbretter, Schlauch-boote, Campingausrüstungen. Zu den versicherten Sachen zählen auch Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Antiquitäten etc. die zumeist mit einer Höchstentschädigungsgrenze versichert sind. Zum Hausrat gehören auch fest in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
• Privat- und Berufsrechtsschutz
Umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen und Verfahren aus dem privaten Leben. Einige Gesellschaften bieten auch Privatrechtsschutz ohne Berufsrechtsschutz an.
• Verkehrsrechtsschutz
Umfasst verkehrsrechtliche Angelegenheiten mit Unfallgegnern, vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.
• Fahrerrechtsschutz
Dieser Tarif ist für Personen, die kein eigenes Fahrzeug besitzen und auf deren Namen auch kein zugelassenes Fahr-zeug eingetragen ist. Der Tarif wird sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen und Behörden angeboten.
• Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigter von Wohnungen, Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
U.a. werden folgende „Rechtsschutzpakete“ angeboten:
Gute *Komplettpakete mit guten Versicherungsbedingungen sind schon um und bei € 250,- p.a. zu erhalten.
Gebäudeversicherung
Je nach Tarif Leistet die Gebäudeversicherung bei Schäden an Ihrem Gebäude durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruchdiebstahl. Gegen Zusatzbeitrag auch bei Elementarschäden und Glasbruch.
Durch die Gebäudeversicherung werden versicherte Sachen, die durch
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, ersetzt.
Zusätzlich zu diesen Gefahren kann eine Elementarschadenversicherung gegen Elementarschäden wie z.B. Überschwemmung des Versicherungsortes (Ausuferung von oberirdischen (stehende oder fließende) Gewässer und Witterungsniederschläge, Erdbeben; Erdsenkung etc. abgeschlossen werden.
Zu den versicherten Sachen in der Gebäudeversicherung zählen in der Regel u.a.
Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile auf dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Versicherungsgrundstück sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert. Nicht versichert sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Die Versicherung dieser Sachen kann jedoch vereinbart werden.
Nach den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) sind folgende notwendige Kosten infolge eines Versicherungsfalles versichert:
Bei der Auswahl zur „richtigen“ Gebäudeversicherung kommt es entscheidend auf die Versicherungsbedingungen und Klauseln an. Hier gibt es eine Menge an Mindestkriterien, die für einen guten Vertrag entscheidend sind. Um eine optimale Absicherung bei einem Haftpflichtschaden zu erzielen, müssen die aktuellen Bedingungen der Versicherer genau verglichen werden.
Einige Versicherer zahlen auch für Schäden, die normalerweise nicht versichert sind und das sogar ohne Aufpreis.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nach § 823 (Satz 1 BGB) sind Sie und Ihre Familienangehörigen verpflichtet für Schäden, die Sie anderen zufügen (die Verantwortung tragen), Schadenersatz zu leisten. Sie haften mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigem kompletten Vermögen, Haus- und Grundbesitz, Lohn und Einkommen in unbegrenzter Höhe bis zu einer Dauer von 30 Jahren.
Gleiches gilt auch für Besitzer von Tieren. Dabei kommt es nicht auf das Verschulden des Tierhalters an.
In der Regel deckt die private Haftpflichtversicherung nur Schäden durch zahme Kleintiere ab, beispielsweise Katzen, Meerschweinchen oder Ziervögel. Wer sich dagegen Hunde, Ponys oder Pferde hält, braucht eine Tierhalterhaftpflicht. Gleiches gilt auch für exotische Haustiere wie Schlangen, Reptilien, Giftspinnen und Wildtiere wie z.B. Raubkatzen oder Falken.
Die Schäden durch Ihr Tier deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bis zu der vereinbarten Versicherungssumme ab. Darüber hinausgehende Schadensummen müssen Sie trotz Bestehen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung selbst zahlen.
Daher ist es empfehlenswert möglichst hohe Versicherungssummen abzuschließen. Die Versicherungssummen sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und reichen bis zu einer Höhe von teilweise 20 Millionen Euro und Höher. Die Prämiendifferenz zwischen den einzelnen Versicherungssummen ist meistens gering. Dieses spiegelt die Tatsache wieder, dass es nur wenige Schadenfälle gibt, bei denen sehr hohe Ersatzansprüche gezahlt werden müssen.
Bei der Auswahl zur „richtigen“ Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt es entscheidend auf die Versicherungsbedingungen und Klauseln an. Hier gibt es eine Menge an Mindestkriterien, die für einen guten Vertrag entscheidend sind. Um eine optimale Absicherung bei einem Haftpflichtschaden zu erzielen, müssen die aktuellen Bedingungen der Versicherer genau verglichen werden.
Diese Tarife sind von uns gemäß einem sehr guten Beitragsverhältnis zu einem sehr hohen Leistungsniveau ausgewählt worden.
Beispiel: Versicherungssumme 10 Mio. / ohne Selbstbeteiligung
Hund: ab € 4,74 mtl.
Hund: ab € 3,32 mtl. (Seniorentarif)
Reit- und Zugtiere: ab € 7,25 mtl.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Beispielen um provisionsfreie Nettotarife* handelt, die Sie als Mitglied der verbraucherberatungsstelle für versicherungen e.v.® abschließen können. Es erfolgt keine Vermittlung über uns, wir stellen lediglich den Kontakt zum entsprechenden Versicherer her, der uns gegenüber bestätigt hat, Ihnen Zugang zu diesen Tarifen ohne zwischengeschalteten Vermittler zu ermöglichen. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Auswahl des passenden Angebotes und der Vertragsaufnahme behilflich.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört nebst der Kranken- und privaten Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört nebst der Kranken- und privaten Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen.
Bei der Auswahl zur „richtigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es entscheidend auf die Versicherungsbedingungen und Klauseln an. Hier gibt es eine Menge an Mindestkriterien, die für einen guten Vertrag entscheidend sind. Um eine optimale Absicherung bei Berufsunfähigkeit zu erzielen, müssen die aktuellen Bedingungen der Versicherer genau verglichen werden.
Ferner sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer als eigenständiger Vertrag und nicht gekoppelt mit einer:
abgeschlossen werden.
Unserer Erfahrung nach werden oft nicht nur Gesundheitsfragen unzureichend oder fehlerhaft beantwortet, sondern auch die Berufseinstufung, welche u.a. für die Beitragshöhe mit entscheidend ist, falsch vorgenommen. Das gefährdet den Versicherungsschutz!
Bei vielen Versicherern ist es oft unzureichend als Beruf z.B. Diplom Ingenieur anzugeben, da bei der Berufs- / Prämieneinstufung bei Vertragsabschluss die tatsächlich beruflich ausgeübte Tätigkeit entscheidend ist. So kann ein Diplom Ingenieur, der tatsächlich eine Beschäftigung mit überwiegender Außendiensttätigkeit oder und körperlicher Tätigkeit ausübt, unter anderen Auswirkungen als ein Diplom Ingenieur, der eine reine Bürotätigkeit ausübt, eingestuft werden.
Ähnlich verhält es sich bei Studenten, die Angabe Student bei der Antragstellung ist oft nicht ausreichend. Um spätere Unannehmlichkeiten bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit (während der Studienzeit) zu vermeiden, sollte immer die Fachrichtung bzw. das Studien- / Berufsziel und wenn möglich, der später geplante Tätigkeitsumfang angegeben werden und vor allem auch versichert sein.
Bei Beamten sollte immer eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sein.
Für Selbstständige kann der Einschluss der sogenannten AU-Klausel interessant sein (ggf. Kollision mit Krankentagegeld in der Krankenversicherung beachten).
Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten meist nur einen unzureichenden Versicherungsschutz. Viele Verträge sind bei Abschluss nicht auf die finanziellen Bedürfnisse abgestimmt worden oder wurden zu selten oder gar nicht an veränderte Lebensumstände angepasst. Auch ist zu prüfen, nach welchen Vertragsbedingungen die Verträge abgeschlossen wurden.
Über die allgemeinen Versicherungsvergleiche hinaus (Beiträge und Leistungen), Check der bestehenden Versicherungen, Prüfung von vorliegenden Angeboten, helfen wir auch bei der Kommunikation mit den Versicherungen und unterstützen Sie bei Änderungen/Anpassungen von Verträgen und anonymen Risikovoranfragen.
PRÄVENTION AKTUELL #6/2021: „IM ZWEIFEL ABGESICHERT“ PA-2021-6-Berufsunfaehigkeit (PDF 580kB)
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt Sie vor finanziellen Einbußen z.B. für behindertengerechte Umbauten für Haus/Wohnung, Auto etc. bei dauerhafter Invalidität durch einen Unfall.
Während viele glauben, dass ein Unfall eine häufige Ursache einer Berufsunfähigkeit ist, sieht die Wirklichkeit jedoch anders aus. Etwa 90% der Berufsunfähigkeitsfälle haben eine Krankheit als Ursache und nur die restlichen 10% sind unfallbedingt.
Die Unfallversicherung ist zwar günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber diese zahlt dann auch nur bei einer eingetretenen dauerhaften Invalidität bei Unfällen.
Eine Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen!
Empfehlenswert ist es daher, den Grundversicherungsschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Eine Unfallversicherung kann dann als „Ergänzung“ gewählt werden.
In vielen Unfallversicherungsverträgen ist beitragspflichtiges z.B. Krankenhaustagegeld oder eine Todesfallleistung eingeschlossen. Davon raten wir ab, denn es wird nur bei Unfall gezahlt.
Besser ist, ein „normales“ Krankenhaustagegeld abzuschließen, das auch bei Krankheit zahlt
Besser ist, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, die auch bei Tod durch Krankheit etc. zahlt.
Die Beitragshöhe unterscheidet sich u.a. nach unterschiedlichen Gefahrengruppen. Je nach Versicherer wird in der Regel nach folgenden Gefahrengruppen eingestuft:
Diese Tarife sind von uns gemäß einem sehr guten Beitragsverhältnis zu einem sehr hohen Leistungsniveau ausgewählt worden:
Beispiel: 30 J., Grundsumme € 100.000,- mit 500%, Progression. Leistung bei Vollinvalidität € 500.000,-
Körperlich tätig: ab € 12,00 mtl.
Nicht körperlich tätig: ab € 5,50 mtl.
Kind: ab € 3,50 mtl.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Beispielen um provisionsfreie Nettotarife* handelt, die Sie als Mitglied der verbraucherberatungsstelle für versicherungen e.v.® abschließen können. Es erfolgt keine Vermittlung über uns, wir stellen lediglich den Kontakt zum entsprechenden Versicherer her, der uns gegenüber bestätigt hat, Ihnen Zugang zu diesen Tarifen ohne zwischengeschalteten Vermittler zu ermöglichen. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Auswahl des passenden Angebotes und der Vertragsaufnahme behilflich.
Bei der Auswahl zur „richtigen“ Unfallversicherung kommt es entscheidend auf die Versicherungsbedingungen und Klauseln an. Hier gibt es eine Menge an Mindestkriterien, die für einen guten Vertrag entscheidend sind. Um eine optimale Absicherung bei Invalidität durch einen Unfall zu erzielen, müssen die aktuellen Bedingungen der Versicherer genau verglichen werden.
Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung sind Beitragsunterschiede von über 400 % keine Seltenheit. Sie ist eine der wenigen Versicherungen, bei denen bis auf ein paar Mindestkriterien die für einen guten Vertrag entscheidend sind, das günstigste Angebot, auch meistens das Beste ist.
So eindeutig wie in der Risikolebensversicherung ist ein Schadensfall bei keiner anderen Versicherungsvariante.
Die Risikolebensversicherung sollte nicht auf eigenen Namen (Versicherungsnehmer, Beitragszahler und versichertet Person gleich) sondern für eine dritte Person abgeschlossen werden. Bei Paaren (eheähnliche Gemeinschaft, Eheleute etc.) sollte die Risikolebensversicherung „über Kreuz“ abgeschlossen werden.
Bei der Antragsaufnahme sollten die Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantwortet werden. Angaben zu beschönigen oder zu verschweigen hat keinen Sinn. Stirbt die versicherte Person an einer Krankheit, die im Antrag verschwiegen wurde, gehen die Hinterbliebenen leer aus. Das gleiche gilt auch für gefährliche Hobbys und Berufe wie z.B. Tauchen, Drachenfliegen, Umgang mit Sprengstoffen usw.
Über die allgemeinen Versicherungsvergleiche hinaus (Beiträge und Leistungen), Check der bestehenden Versicherungen, Prüfung von vorliegenden Angeboten, helfen wir auch bei der Kommunikation mit den Versicherungen und unter-stützen Sie bei Änderungen/Anpassungen von Verträgen und anonymen Risikovoranfragen.
Die konstante Risikolebensversicherung ist die üblichste Tarifform. Manche Gesellschaften bieten auch linear / degressiv fallende und sogenannte „verbundene Risikolebensversicherung“ an.
Die vereinbarte Todesfall- / Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert.
Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung fällt die Versicherungssumme bis zum Ende der vereinbarten Lauf-zeit je nach Bedarf entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich um eine feste Summe bis auf null Euro ab.
Die degressiv fallende Risikolebensversicherung wird meistens zur Absicherung von Krediten oder Hypotheken eingesetzt. Die Versicherungssumme wird in Höhe des benötigten Todesfallschutz abgeschlossen und fällt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit entweder monatlich oder jährlich parallel (annuitätisch) zur Restkreditsumme bis auf € 0,- ab. Somit ist die Höhe der Todesfallsumme immer gleich mit der Höhe der Restschuld.
Die Beitragszahlungsdauer bei der linear / degressiv fallenden Risikolebensversicherung ist meistens kürzer (bei jedem Versicherer unterschiedlich) als die gesamte Versicherungsdauer / Laufzeit.
Hier wird eine Risikolebensversicherung auf zwei versicherte Personen abgeschlossen. Verstirbt eine der beiden Personen, wird die Versicherungssumme ausgezahlt und der Vertrag erlischt. Diese Variante ist meistens nur geringfügig günstiger als zwei getrennte Verträge. Ein Nachteil dieser Variante besteht darin, versterben beide Personen gleichzeitig (z.B. durch einen Autounfall), wird die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal fällig.
Private Krankenversicherung (Vollversicherung)
Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sollte gut durchdacht sein.
Es gibt eine Reihe von Ereignissen zu beachten, die dann nicht für eine PKV sprechen.
Aus unserer Erfahrung in über 80% der Fälle.
Wir beraten Sie, ob für Sie eine private Krankenversicherung sinnvoll ist oder nicht.
Über die allgemeinen Versicherungsvergleiche hinaus (Beiträge und Leistungen), Check der bestehenden Versicherungen, Prüfung von vorliegenden Angeboten, helfen wir auch bei der Kommunikation mit den Versicherungen und unter-stützen Sie bei Änderungen/Anpassungen von Verträgen und anonymen Risikovoranfragen.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind nicht nur nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, dem Leistungsumfang und nach der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung kalkuliert, sondern auch danach, wie hoch die zukünftigen Versicherungsleistungen eines heute neu Versicherten seitens der Versicherung eingeschätzt werden.
So legt der eine Versicherer für einen heute z.B. 20 jährigen für die Beitragskalkulation nur eine Verdoppelung der Versicherungsleistungen und ein anderer Versicherer eine Verfünffachung der Versicherungsleistung in den nächsten 40 Jahren zugrunde. Hierdurch erklärt sich u.a. warum bei nahezu gleicher Leistung Beitragsdifferenzen entstehen.
Wird z.B. nur mit einer Verdoppelung kalkuliert, kann der Anfangsbeitrag günstiger sein als bei einem Versicherer, der vorsichtiger kalkuliert und von Anfang an einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung verlangt, um höhere Rückstellungen für spätere Versicherungsleistungen zu bilden.
Sollten sich die Versicherungsleistungen in der Zukunft ungünstiger als in der Kalkulation auswirken, ist mit höheren Beitragsanpassungen zu rechnen.
Es ist also empfehlenswert sich einen Versicherer auszusuchen, der gleich von Anfang an eine vorsichtige Beitragskalkulation zugrunde legt. Wie solide und zukunftsgerichtet die Kalkulation und der Geschäftsverlauf der Versicherer ist, kann man zumindest teilweise aus den Bilanzen ablesen.
Aus den Geschäftsberichten erkennbar ist die Gewinn- und Eigenkapitalsituation/Eigenkapitalquote der Versicherer, die Gewinnverwendung, Zuführungen zur Altersrückstellung, die Verzinsung der Kapitalanlagen, die Vertriebs- und Verwaltungskosten, die Bestandsentwicklung und die Beitragsstabilität in der Vergangenheit.
Die Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote gibt an, wie viel Prozent der Jahresbeitragseinnahmen nach Abzug der Aufwendungen für Versicherungsleistungen, Altersrückstellungen und Kosten (Verwaltungskosten und Abschlusskosten) übrig bleiben. Ist die Quote positiv, liegt eine ausreichende Kalkulation vor, ist sie negativ, deutet dies auf eventuelle Beitragsanpassungen in der Zukunft hin.
Aus der Eigenkapitalquote ist auch ersichtlich, wie „gesund“ ein Unternehmen ist. Sie gibt das Verhältnis von Eigenkapital und Beitragseinnahmen wieder. Zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge müssen PKV-Unternehmen ausreichendes Eigenkapital bilden. Die Eigenkapitalbildung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die RfB ist die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Aus der RfB-Quote ist ersichtlich, wie viel Geld zum Ende des Jahres in der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen in einem Unternehmen im Verhältnis zu den jährlichen Beitragsbruttoeinnahmen in Zukunft zur Verfügung stehen. Die Versicherungen können diese zurückgelegten Mittel innerhalb von 3 Jahren an Versicherte weitergeben, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben (Barausschüttung) oder Überschüsse aus der RfB zur Begrenzung von Tariferhöhungen einsetzen (Einmalbeiträge). Sie können aber auch in Ausnahmefällen zur Finanzierung zusätzlicher Versicherungsleistungen eingesetzt werden.
Aus der RfB-Zuführungsquote ist zu ersehen, wie viel der Beitragsbruttoeinnahmen des Unternehmens eines Geschäftsjahres der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt wurde. Diese Kennzahl ist immer im Zusammen-hang mit der RfB-Quote zu sehen.
Folglich ist das „billigste“ Angebot auch nicht gleich das „günstigste“ Angebot. Natürlich spielt das Preis- / Leistungsverhältnis auch eine Rolle, aber mit in die Wahl und Entscheidung für eine Gesellschaft sollten darüber hinaus wichtige „Mindestleistungskriterien“ hinzugezogen werden.
Die private Krankenversicherung besteht meistens aus den Tarifen für ambulante, stationäre und Zahnbehandlung. Diese drei Komponenten werden einzeln oder in einem Kompakttarif zusammengefasst. Krankengeld und Krankenhaustagegeld kann mitversichert werden. Auch die private Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsumfangs und gehört immer dazu. Der Leistungsumfang ist je nach Gesellschaft und Tarif unterschiedlich.
Der Versicherer übernimmt alle Kosten, die laut Tarif erstattet werden müssen. Geleistet wird unter anderem für ärztliche Behandlung, Heilpraktiker- und Psychotherapie, Arzneien, Massagen und Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Rollstuhl usw.). Der jeweilige Leistungsumfang- / -höhe unterscheidet sich je nach Gesellschaft und Tarif.
Der Versicherer übernimmt alle Kosten, die laut Tarif erstattet werden müssen bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung. Hier werden die Kosten für die Unterkunft, Versorgung und Behandlung im Krankenhaus übernommen. Zur Wahl der einzelnen Tarife stehen hier das kassenübliche Mehrbettzimmer mit Stationsarztbetreuung oder auch freie Krankenhauswahl, Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
Der Versicherer übernimmt alle Kosten, die laut Tarif für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie erstattet werden müssen. Die Unterschiede liegen je nach Tarif zwischen 60% und 100% Erstattung.
Für Arbeitnehmer ist das Krankentagegeld eine wichtige Ergänzung des Grundschutzes. Es sichert nach Wegfall der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (üblicherweise ab der sechsten Woche) das Einkommen bei Krankheit. Zu beachten ist, dass nach Wegfall der Lohnfortzahlung auch der Arbeitgeberzuschuss zu den Sozialversicherungen ent-fällt. Der Arbeitnehmer hat ab diesem Zeitpunkt den gesamten Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Weiterzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung kann freiwillig von Arbeitnehmer übernommen werden und wird auch empfohlen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden vom Verband der privaten Kran-kenversicherungen übernommen.
Bei Selbständigen, die keine Lohnfortzahlung erhalten, ist der Abschluss von Krankentagegeld schon ab dem vierten Tag Krankheit möglich. Gezahlt wird das vereinbarte Krankentagegeld ab dem vereinbarten Zahlungsbeginn (Karenz-zeit). Angeboten wird Krankentagegeld mit verschiedenen Karenzzeiten von 3 bis 364 Tagen. Auch die Kombination verschiedener Karenzzeiten mit unterschiedlicher Höhe des Krankentagegeldes ist möglich.
Private Krankenversicherung (PKV Tarifwechsel bestehender Vertrag gemäß §204 VVG)
Jeder privat Krankenversicherte hat nach Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Recht, in einen günstigeren Tarif (sofern angeboten) mit gleichartigem Versicherungsschutz, unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft zu wechseln (ab-zuschließen). Grundsätzlich ist somit der Wechsel in einen günstigen Tarif ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Unsere Versicherungsberater überprüfen für Sie, ob es zu Ihrem bestehenden Tarif eine günstigere Alternative inner-halb der eigenen Versicherungsgesellschaft gibt. hierzu wird mit dem Versicherungsberater direkt der Beratungsauftrag vereinbart und liegt außerhalb der verbraucherberatungsstelle für versicherungen e.v.®.
Übersicht Leistung durch den Versicherungsberater:
Die Beratungsgebühren werden gegenüber dem Versicherungsberater direkt als Honorar* abgerechnet.
Für Mitglieder betragen die Kosten (je Vertrag) pauschal 280,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) € 53,20;
insgesamt brutto 333,20 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für Nichtmitglieder betragen die Kosten (je Vertrag) pauschal 449,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) € 85,31; insgesamt brutto 534,31 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
*Rechtsgrundlage der Honorarvereinbarung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG. Weil dieses für die Versicherungsberatung keine sach- und leistungsgerechte Gebührenabrechnung ermöglicht, erfolgt eine Zweitvergütung nach § 4 Abs. 2 RVG.
Bitte senden Sie den entsprechenden Beratungsauftrag (Download siehe unten) ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit unten stehenden an:
a.salau@vbfv.de
Bitte beachten Sie, die Beratungspauschale bezieht sich auf die Beratung zu „einer“ Tarifwechselberatung (Prüfung eines Vertrages, einer Person). Weitere Personen nach Rücksprache.
Beratungsauftrag für Mitglieder
Beratungsauftrag_PKV§204_Mitglied.PDF
Beratungsauftrag für Nichtmitglieder
Zahnzusatzversicherung
Der Leistungsumfang innerhalb der einzelnen Tarife ist sehr unterschiedlich. Bei der Zahnzusatzversicherung kommt es entscheidend auf den versicherten Leistungsumfang (Vertragsbedingungen und Klauseln) an. Die Beitragsunterschiede der Tarife zwischen den Versicherungsgesellschaften sind erheblich und können mehr als 400 % ausmachen.
Um die richtige Wahl und Entscheidung für eine Gesellschaft / Tarif zu treffen und um ein optimales Preis- / Leistungs-verhältnis zu erhalten, müssen die aktuellen Bedingungen der Versicherer genau verglichen werden.
Über bestimmte Mindestkriterien der Leistungen hinaus gibt es Unterschiede; ob um Rahmen der gesetzlichen Grund-versorgung bezuschusst wird, oder ob auch private Leistungen analog eines privatversicherten übernommen werden.
Die meisten Tarife beinhalten Kostenübernahme für jährliche Zahnreinigung mit teilweise über € 100,- p.a.. Sofern die-se auch schon in der Vergangenheit auf eigene Kosten durchgeführt wurde, wird der Abschluss einer Zahnzusatzversi-cherung attraktiver. Diese Eigenkosten für Zahnreinigung entfallen dann in Zukunft entsprechend und mindern damit rein rechnerisch den Beitrag der Zahnzusatzversicherung um diesen Anteil.
Viele Erstattungssätze werden in prozentualer Erstattungshöhe der Kosten angegeben.
Zu beachten ist, ob es sich hierbei um die prozentualen Leistungsangaben von den Rest- oder Gesamtkosten handelt.
Tarif A sieht Zahnersatzkosten in Höhe von 50 % der Restkosten und Tarif B 30 % der Gesamtkosten vor. Bei einer Rechnungshöhe von 1.000,- und einer Vorleistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung von angenommen € 500,- (50 %), würde Tarif A € 250,- und Tarif B € 300,- erstatten.
Die Höhe des Beitrags sagt also nichts über den Leistungsumfang aus. Folglich ist das „billigste“ Angebot nicht gleich das „günstigste“ und das „teuerste“ auch nicht gleich das „beste“ Angebot.
Natürlich spielt das Preis- / Leistungsverhältnis auch eine Rolle, aber mit in die Wahl und Entscheidung für eine Gesell-schaft sollten darüber hinaus wichtige „Mindestleistungskriterien“ hinzugezogen werden.
Die Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote gibt an, wie viel Prozent der Jahresbeitragseinnahmen nach Abzug der Aufwendungen für Versicherungsleistungen, Altersrückstellungen und Kosten (Verwaltungskosten und Abschlusskosten) übrig bleiben. Ist die Quote positiv, liegt eine ausreichende Kalkulation vor, ist sie negativ, deutet dies auf eventuelle Beitragsanpassungen in der Zukunft hin.
Stationäre Zusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen im Regelfall die allgemeinen Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer) bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im nächsterreichbaren geeigneten Kranken-haus mit Stationsarztbehandlung.
Die stationäre Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarifumfang die zusätzlichen Kosten einer Unterbringung im Einbettzimmer, Ein- oder Zweibettzimmer oder Zweibettzimmer, bei freier Krankhauswahl und freier Arztwahl. Dadurch besteht die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Spezialisten auf deren Behandlungsgebiet behandeln / operieren zu las-sen.
Der Leistungsumfang innerhalb der einzelnen Tarife ist sehr unterschiedlich. Bei der stationären Zusatzversicherung kommt es entscheidend auf den versicherten Leistungsumfang (Vertragsbedingungen und Klauseln) an. Die Beitrags-unterschiede der Tarife zwischen den Versicherungsgesellschaften sind erheblich und können mehr als 400 % ausmachen.
Um die richtige Wahl und Entscheidung für eine Gesellschaft / Tarif zu treffen und um ein optimales Preis- / Leistungsverhältnis zu erhalten, müssen die aktuellen Bedingungen der Versicherer genau verglichen werden.
Zu beachten ist z.B.:
Ob bei freier Krankenhauswahl auch die Differenzkosten, wenn die Basispflegesätze der allgemeinen Krankenhausleistung höher sind als die des im nächsterreichbaren geeigneten Krankenhauses, übernommen werden. Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn meistens arbeitet der ausgesuchte Spezialist nicht im nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus.
Zu beachten ist, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen bei freier Arztwahl auch über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geleistet wird.
Über diesen beiden Mindestkriterien der Leistungen hinaus gibt es weitere erhebliche Unterschiede der einzelnen Tarife.
Die Höhe des Beitrags sagt also nichts über den Leistungsumfang aus. Folglich ist das „billigste“ Angebot nicht gleich das „günstigste“ und das „teuerste“ auch nicht gleich das „beste“ Angebot.
Natürlich spielt das Preis- / Leistungsverhältnis auch eine Rolle, aber mit in die Wahl und Entscheidung für eine Gesellschaft sollten darüber hinaus wichtige „Mindestleistungskriterien“ hinzugezogen werden.
Über die allgemeinen Versicherungsvergleiche hinaus (Beiträge und Leistungen), Check der bestehenden Versicherungen, Prüfung von vorliegenden Angeboten, helfen wir auch bei der Kommunikation mit den Versicherungen und unter-stützen Sie bei Änderungen/Anpassungen von Verträgen und anonymen Risikovoranfragen.
Ambulante Zusatzversicherung
Mit einer „reinen“ ambulanten Zusatzversicherung stellt man sich einem privatversicherten gleich. Es werden weitest-gehend alle Kosten ärztlicher Untersuchungen und Behandlungen übernommen.
Uns sind nicht mal eine Handvoll an zu empfehlenden Tarifen bekannt.
Die Beiträge liegen bei Erwachsenen ab € 150,- mtl. aufwärts. Für Kinder werden bereits Tarife ab ca. € 50,- mtl. an-geboten.
Um die richtige Wahl und Entscheidung für eine Gesellschaft / Tarif zu treffen und um ein optimales Preis- / Leistungs-verhältnis zu erhalten, müssen die aktuellen Bedingungen der Versicherer genau verglichen werden.
Über die allgemeinen Versicherungsvergleiche hinaus (Beiträge und Leistungen), Check der bestehenden Versicherun-gen, Prüfung von vorliegenden Angeboten, helfen wir auch bei der Kommunikation mit den Versicherungen und unter-stützen Sie bei Änderungen/Anpassungen von Verträgen und anonymen Risikovoranfragen.
GKV-Ergänzungsversicherung
Je nach Tarif bezuschusst die GKV-Ergänzungsversicherung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Arznei und Verbandmit-tel, Heilmittel, Hilfsmittel, Sehhilfen, ambulante Kuren und ambulante Transportkosten etc.
In vielen Tarifen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung enthalten. Zu beachten ist, dass sich je nach Gesellschaft und Tarif die Leistungsbereiche, der Leistungsumfang und die Zuschuss höhen erheblich unterscheiden. Auch beinhal-ten nicht alle Ergänzungstarife alle vorhergehend aufgeführten „Leistungsmerkmale“!
Die Bezuschussung ist meistens nicht in unbegrenzter Höhe und sehr abgespeckt. So ist der Jahresbeitrag für den Tarif in vielen Fällen höher als der Erstattungsbeitrag der Leistungen.
Wir stehen diesen Tarifen skeptisch gegenüber.
Pflegezusatzversicherung
In Arbeit
Krankenhaustagegeld
In Arbeit
Krankentagegeld
In Arbeit
Altersvorsorge
Kurz und knapp:
Seit Vereinsgründung 1996 und der ersten Beratung raten wir vom Abschluss nachfolgender Produkte ab:
Alle Versicherungsgebundenen Altersvorsorgeprodukte wie:
Wie sich in zahlreichen Beratungen und der aktuellen Lage; nicht nur durch die Niedrigzinsphase zeigt, lagen und liegen wir mit unserer Empfehlung richtig.
Bestehende Verträge sollten aber nicht voreilig gekündigt werden. Wir empfehlen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen, diese übernehmen wir gerne für Sie.
Dafür werden eine reihen von Daten zum Vertrag benötigt. Diese können wir für Sie anfordern oder Sie selbst beim Versicherer einholen.
Für Kapitallebens- und private Rentenversicherung (auch Riesterverträge):
Wirtschaftlichkeitsberechnung_LV_RV.pdf
Wirtschaftlichkeitsberechnung_LV_RV als Word Dokument downloaden
Für Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung (auch Riesterverträge):
Wirtschaftlichkeitsberechnung_FLV_FRV.pdf
Wirtschaftlichkeitsberechnung_FLV_FRV als Word Dokument downloaden
Sofortbeginnende private Rentenversicherung
Wie im Bereich „Altersvorsorge“ geschrieben, raten wir von versicherungsgebundenen Altersvorsorgeprodukten ab.
Die sofortbeginnende Rentenversicherung kann für streng konservative Anleger eine Alternative zu herkömmlichen Investmentanlagen sein.
Ob dies für Sie der Fall ist, beraten wir Sie gerne.
Sofern dies der Fall ist, erstellen wir für Sie Leistungsvergleiche aus denen nachfolgendes hervorgeht:
Als Auswahlkriterium für eine Gesellschaft ist es nicht empfehlenswert, sich ausschließlich nach den Prognosen und Versprechungen der Gesellschaften zu entscheiden. Wichtig für die richtige Entscheidung sollte auch die „finanzielle Stabilität“ eines Unternehmens, die „Kostenverteilung“ der Gelder und die in der Vergangenheit tatsächlich erreichte Wertentwicklung sein. Dies ist sehr wichtig für den zukünftigen Verlauf dieser Anlage.
Dadurch, dass die private Rentenversicherung bei Tod während der Aufschubzeit (Zeitraum bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn) keine festvereinbarte Todesfallleistung erbringt, ist es empfehlenswert den Tarifzusatz „Beitrags-rückgewähr während der Aufschubzeit“ mit einzuschließen. Stirbt die versicherte Person während der Aufschubzeit, so werden dann die eingezahlten Beiträge zzgl. Überschüsse an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Je nach Gesellschaft werden verschiedene Arten der Überschussbeteiligungen während der Rentenbezugszeit angeboten.
Die konstante (gleichbleibende) Rente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Überschussbeteiligung. Der Wert der konstanten Rente ist abhängig von der Höhe der Überschussbeteiligung und ist nicht garantiert. Verändern sich die Überschussanteile, so kann sich auch die Höhe der konstanten Rente ändern. Die konstante Rente beginnt auf einem höheren Niveau als die dynamische Rente und als die teildynamische Rente, ohne dass weitere Steigerungen vorgesehen sind. Die konstante Rente wird je nach Vertrag und Gesellschaft zwischen dem 5. und dem 15. Jahr von der dynamischen / teildynamischen Rente eingeholt.
Die (steigende) teildynamische Rente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und einer jährlichen Steigerungsrate aus der Überschussbeteiligung. Die jährliche Steigerungsrate ist nicht garantiert. Die jeweils erreichte Rentenhöhe ist garantiert, nur die zukünftigen jährlichen Erhöhungen hängen jeweils von den erzielten Überschussanteilen ab. Die teildynamische Rente steigt meistens jährlich je nach Gesellschaft zwischen 1 % und 3,5 Prozent. Die teildynamische Rente wird je nach Vertrag und Gesellschaft bereits zwischen dem 10. und dem 15. Jahr von der dynamischen Rente eingeholt.
Die (steigende) dynamische Rente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und einer jährlichen Steigerungsra-te aus der Überschußbeteiligung. Die jährliche Steigerungsrate ist nicht garantiert. Die jeweils erreichte Rentenhöhe ist garantiert, nur die zukünftigen jährlichen Erhöhungen hängen jeweils von den erzielten Überschußanteilen ab. Die Steigerungssätze liegen meistens je nach Gesellschaft zwischen 2,5 und 4%.
Ist eine der folgenden Tarifzusätze nicht eingeschlossen und verstirbt die versicherte Person während der Rentenbezugszeit, „erlischt“ der Vertrag ohne dass weitere Leistungen erbracht werden müssen.
Je nach Gesellschaft werden verschiedene Arten der Überschussbeteiligungen während der Rentenbezugszeit angeboten.
Die Rentengarantiezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Rentenzahlung. Sie beträgt häufig 5, 10 oder 15 Jahre. Verstirbt der Versicherte innerhalb dieser Rentengarantiezeit, werden die restlichen garantierten Renten meist diskontiert aus-gezahlt. Die Rentengarantiezeit wird nur für einen begrenzten Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt. Verstirbt die versicherte Person z.B. im siebten Jahr bei einer Rentengarantiezeit von z.B. 15 Jahren, werden nur noch für acht Jahre weiterhin die Renten an die Hinterbliebenen gezahlt. Unabhängig der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente an die versicherte Person dennoch lebenslang gezahlt.
Die Rentengarantiezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Rentenzahlung. Sie beträgt häufig 5, 10 oder 15 Jahre. Verstirbt der Versicherte innerhalb dieser Rentengarantiezeit, werden die restlichen garantierten Renten meist diskontiert aus-gezahlt. Die Rentengarantiezeit wird nur für einen begrenzten Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt. Verstirbt die versicherte Person z.B. im siebten Jahr bei einer Rentengarantiezeit von z.B. 15 Jahren, werden nur noch für acht Jahre weiterhin die Renten an die Hinterbliebenen gezahlt. Unabhängig der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente an die versicherte Person dennoch lebenslang gezahlt.
Welche Tarifarten und Einschlüsse aller vorhergehend genannten Möglichkeiten gewünscht wird, sollte vor Vertragsabschluss gut überlegt werden!
Es gibt z.Zt. keine Gesellschaft am Markt, die alle Kombinationsmöglichkeiten anbietet. Eine nachträgliche Anpassung an veränderte Lebensumstände ist somit kaum möglich!
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen
Sie vereinbaren mit uns einen Telefontermin. In diesem Telefonat erhalten Sie von uns eine Internetadresse und ein Kennwort, durch das Sie mit uns gemeinsam alle Vorgaben, Daten und Auswertungen aus unseren EDV Programmen an Ihrem PC verfolgen können. Sie müssen dazu nichts installieren. Die Anzeige erfolgt in Ihrem Webbrowser. Die Ergebnisse der Auswertungen von Beratungsprogrammen werden Ihnen dann im Anschluss im PDF-Format per E-Mail übersendet.
Voraussetzung ist ein ISDN- oder DSL-Anschluss bzw. mind. zwei freie Kanäle (einer zum Telefonieren und einer für die Onlineverbindung).
Wir führen keine Beratungen zur Sozialversicherung durch.
Sie entscheiden, ob Sie als Mitglied (€ 128,- p.a. / jährlich kündbar) oder als Nichtmitglied (siehe „Beratung für Nichtmitglieder“) beraten werden möchten.
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Voraussetzung ist ein ISDN- oder DSL-Anschluss bzw. mind. zwei freie Kanäle (einer zum Telefonieren und einer für die Onlineverbindung).
Sie erhalten für Ihren persönlichen Bedarf berechnete Angebote mit konkreten Zahlen und Leistungen sowie Übersichten von über hundert Berufsunfähigkeitsversicherungstarifen, bis zu 100 Lebens- und privaten Rentenversicherern, über 35 privaten Krankenversicherern mit Voll- und Zusatzversicherungstarifen und mehreren hundert Sachversicherungstarifen aus den Bereichen Hausrat-, private Haftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht-, Unfall-, Wohngebäude-, und Rechtsschutzversicherung.
Wir führen für Sie anonyme Risikovoranfragen durch und übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Versicherer für Sie. Es erfolgt keine Vermittlung über uns, wir stellen lediglich den Kontakt zum entsprechenden Versicherer her, der uns gegenüber bestätigt hat, Ihnen Zugang zu diesen Tarifen zu ermöglichen. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Auswahl des passenden Angebotes und Vertragsaufnahme behilflich.
Versicherungsschaden: In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Anssari aus Hamburg (www.kanzlei-anssari.de), Fachanwältin für Versicherungsrecht, führen wir für unsere Mitglieder eine Ersteinschätzung zum Schaden ein. Wir prüfen, ob eine weitere Investition in eine Erstprüfung durch einen Rechtsanwalt als sinnvoll erscheint. Für eine erste Einschätzung zu einem Versicherungsschaden klicken Sie bitte hier.